§ 1 Allgemeines
1. Die Vertragsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der M+V GmbH Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn M+V GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Sämtliche in unseren Broschüren festgelegten Beschreibungen entsprechen dem Zeitpunkt der Drucklegung. M+V GmbH behält sich Änderungen ohne gesonderte Bekanntgabe vor.
3. Die Darstellung von Beschaffenheitsmerkmalen in Informationsblättern und Prospekten stellen keine Garantien dar. Eine Garantiezusage bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch M+V GmbH.
§ 2 Auftragsabwicklung
1. M+V GmbH berät den Auftraggeber bei der Auswahl von Produkten und Serviceleistungen und erstellt anschließend Projektierungsunterlagen, in denen Anzahl und Leistungen der ausgewählten Produkte aufgezählt sind. Die endgültige Auswahl erfolgt durch den Auftraggeber.
2. Die Pflicht zur Durchführung eines Auftrages beginnt erst, wenn die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind. Falls aus Gründen, die nicht von M+V GmbH zu vertreten sind, die Erfüllung der Lieferverpflichtung unmöglich oder unzumutbar ist, steht M+V GmbH das Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung zu.
3. Sämtliche Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von M+V GmbH. Zuvor darf der Auftraggeber den Liefergegenstand nicht veräußern, verpfänden oder zur Sicherheit Dritten übereignen. Sollte sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug befinden, so kann M+V GmbH vom Vertrag zurücktreten und nach vorheriger Mahnung die Herausgabe der Sache verlangen. Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners, ist M+V GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Sache zu verlangen.
4. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Aktualität der notwendigen Informationen und Daten verantwortlich. Änderungen dieser Angaben sind für M+V GmbH nur beachtlich, wenn sie vom Auftraggeber zuvor schriftlich mitgeteilt wurden.
5. Storniert der Auftraggeber vor Auslieferung einen Auftrag, so hat er zur Abgeltung entstandener Kosten eine Entschädigung zu zahlen. Diese beträgt, je nach Aufwand bis zu 90% des Auftragswertes. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich geringer ist als die geltend gemachte Entschädigung. Konstruktions-, Form-, Farb- oder technische Änderungen behält sich M+V GmbH vor, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
6. Ersatz- und Nachlieferungen werden jeweils zu den gültigen Listenpreisen berechnet.
7. Bei Aufnähern, Schriften, Drucken, sowie allen auftraggeberspezifischen Stickereien, Beflockungen und Folienschnitten besteht in jedem Falle eine Abnahmepflicht, da eine Verwendung anderweitig nicht möglich ist. Sollten wir bei Stornierung eines Auftrages (nur innerhalb von 24 Stunden möglich), mit der Fertigung von individuellen Produkten bereits begonnen haben, so trägt die Kosten für die Fertigung der Auftraggeber.
Bei Direktbestickung von Fremdware (Ware die vom Auftraggeber geliefert wird) trägt der Auftraggeber das Risiko der Verarbeitung. Des Weiteren wird keine Haftung bei Beschädigung oder Verschmutzung u.s.w. übernommen.
8. Textilmuster werden zzgl. Versandkosten von uns berechnet, falls der Auftrag nicht zustande kommt. Bei Auftrags-Vergabe fließen die vom Kunden ausgesuchten Muster mit in die Produktion ein und werden verrechnet.
§ 3 Liefer- und Leistungszeitpunkte
1. Angaben zum Leistungs- und Lieferzeitpunkt sind unverbindlich, es sei denn, M+V GmbH hat einen Liefertermin schriftlich als verbindlich zugesagt. M+V GmbH informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn Lieferungen und Leistungen Dritter nicht verfügbar sind. Teillieferungen sind zulässig, soweit die gelieferten Teile isoliert sinnvoll nutzbar sind.
2. Die Einhaltung des Leistungszeitpunkts setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt und seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen nachkommt. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, werden die Fristen angemessen, mindestens aber um den Zeitraum der Verzögerung sowie einer angemessenen Anlaufzeit verlängert. Dies gilt auch dann, wenn sich nachträglich Anforderungen ändern.
3. M+V GmbH gerät nur durch Mahnung in Verzug. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Auftraggebers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Nachfristen müssen angemessen sein. Sie dürfen nicht kürzer als 12 Arbeitstage sein.
§ 4 Gewährleistung
1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang zu überprüfen und eventuelle Rügen innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Bei mangelhafter Ware und rechtzeitiger Rüge sind wir zur Ersatzlieferung oder Erstattung des Minderwertes verpflichtet. Ob eine Ersatzleistung oder ein Rabatt, oder die komplette Rücknahme der Lieferung gewährt wird, wird im Einzelfall von uns entschieden. Ansprüche auf Wandlung oder Schadensersatz, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Im Schadenshöchstfall wird die komplett gelieferte Ware von uns zurückgenommen. Bei angelieferter Ware (Lohnarbeit) , haften wir im Höchstfall für unseren Veredelungswert, nicht aber für die angelieferte Ware. Die Gewährleistung auf gelieferte Ware umfasst Mängel, welche nachweislich auf fehlerhaftem Material oder mangelhafter Verarbeitung beruhen. Ausgeschlossen sind Mängel, die durch Transport, unsachgemäße Behandlung, Veränderung des gelieferten Gegenstandes oder natürlichen Verschleiß entstanden sind. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung
oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden. Schriftlich genehmigte Rücksendungen haben auf Kosten des Rücksenders zu erfolgen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es bei der Produktion von Artikeln zu technisch bedingten Abweichungen in Farbe und Qualität kommen kann. Insbesondere bei der Stickerei kann es zu Abweichungen in der Platzierung kommen. Unser Schadensersatz erstreckt sich im Höchstfall auf die Rücknahme der Lieferung. Weitergehender Schadensersatz wird hiermit ausgeschlossen.
2. Ausgenommen von jeder Gewährleistung sind alle Schäden, die durch Feuer, Frost, unsachgemäße Behandlung, natürliche Abnutzung, durch chemische, elektrische oder elektrolytische Einflüsse oder andere unabwendbare, von M+V GmbH nicht zu vertretende Umstände entstanden sind.
§ 5 Haftung
1. M+V GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. M+V GmbH haftet nicht, falls sie die von ihr geschuldeten Leistungen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. höherer Gewalt wie Streik, Aufruhr, Krieg, Ausfall von Mitarbeitern oder technischen Einrichtungen ohne Verschulden von M+V GmbH, Nichtbelieferung durch Zulieferer), nicht oder nicht rechtzeitig erbringen kann. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich in diesen Fällen um den Zeitraum, in dem M+V GmbH aus den zuvor genannten Gründen an der Leistungserbringung gehindert ist und um eine angemessene Anlaufzeit nach der Behinderung.
§ 6. URHEBERRECHTE
Von uns bzw. vom Hersteller angefertigte Entwürfe, Zeichnungen, Dateien und Filme bleiben Eigentum des Gestalters. Bei allen Logos und Schriftzügen setzten wir voraus, dass der Auftraggeber im Besitz der Vervielfältigungsrechte ist. Der Auftraggeber versichert, dass er im Besitz sämtlicher für die Be- und Verarbeitung durch den Auftragnehmer erforderlichen Lizenzen, Urheberrechte, Warenzeichnungsrechte u.a. ist. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen, die Dritte aufgrund der Verletzung solcher Rechte geltend machen, frei. Sollte sich herausstellen das o.a. Zusicherung falsch war, so muss der Auftrag-geber für den daraus entstanden Schaden in voller Höhe aufkommen.
Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Zusicherung an.
§ 7 Schlussbestimmungen
1. M+V GmbH kann Dritte mit der Durchführung der Leistung beauftragen.
2. Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist M+V GmbH berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und ihre Leistungen zu verweigern.
3. Aufrechnungen mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen des Auftraggebers sind nur zulässig, wenn die betreffende Gegen-Forderung des Auftraggebers unbestritten und rechtskräftig ist.
4. M+V GmbH ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Auftraggeber mitgeteilten Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes sowie den sonstigen einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu speichern und zu verarbeiten.
5. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von M+V GmbH.
6. Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ursprünglichen vom Sinn und Inhalt am nächsten kommt.
Sie haben Fragen zu unseren Dienstleistungen
0 61 84 / 93 82 70
Firmenadresse
M&V GmbH / Abteilung StickMaDa
Wolfgangstr. 42
63517 Rodenbach
Telefon: 0177 – 2 34 70 45
E-Mail: info@muvgmbh.com
Web: www.stickmada.de
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Produktionshinweise
Bei allen zu bestickenenden Materialien muss vorab geprüft werden, ob die gewünschte Stickposition möglich ist, denn das Stickgut muss in den Stickrahmen eingespannt werden.
Bei Bestickung von Fremdware können wir für nicht beeinflussbare Beschädigungen (wie z. B. Nadelbruch oder Maschinenfehler) keine Haftung übernehmen.
Achtung bei verschiedenen Geweben z.B. Frottee verwenden wir eine wasserlösliche Folie sie dient der Verbesserung de Stickbildes, NICHT ABREISSEN!! Einfach bei 30° waschen. Abdrücke vom Einspannen verschwinden nach dem ersten Waschen oder Bügeln.